Antidiskriminierungsgesetz
Vom Antidiskriminierungsgesetz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:
Was es zu beachten gibt:
Nach dem AGG ist jedes Unternehmen verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu schulen.

Unternehmer welche Ihre Mitarbeiter nicht AGG schulen lassen gehen arbeitsrechtliche Risiken wie z.B. Schadensersatzklagen oder Arbeitsverweigerungen ein.

Durch die AGG Mitarbeiterschulung bieten wir Ihnen eine kostengünstige und effektive Möglichkeit an, diese Gefahren zu vermeiden. Die AGG Schulung kann komfortabel online durchgeführt werden.

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Informationen zum Antidiskriminierungsgesetz:
Es gab gem. Drucksache 15/4538 des deutschen Bundestags vom 16.12.2004 drei EU-Richtlinien welche in deutsches Recht umgesetzt werden mussten.

  1. 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22),

  2. 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16) und

  3. 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. EG Nr. L 269 S. 15).
Ein einheitliches Gesetz war dazu geplant, um einen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen verwirklichen zu können, mit der Bezeichnung: Gesetz zum Schutz vor Diskriminierung, Antidiskriminierungsgesetz (ADG). Dieses Antidiskriminierungsgesetz erreichte aber nicht seine endgültige Ausfertigung.

Nach mehreren Verzögerungen kam im Mai 2006 ein neuer Gesetzesentwurf zustande, wonach dieses Gesetz nun die Bezeichnung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz bekam. Das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wurde am 14.8.2006 vom Bundestag beschlossen und ist am 18.8.2006 in Kraft getreten.