Diskriminierung schon durch öffentliche Äußerung eines Arbeitgebers
Der Europäische Gerichtshof (Zweite Kammer), Az. C‑54/07, hat am 10. Juli 2008 entschieden, dass eine öffentliche Äußerung eines Arbeitgebers, er werde keine Arbeitnehmer einer bestimmten ethnischen Herkunft oder Rasse einstellen, eine unmittelbare Diskriminierung bei der Einstellung begründet. Diese Rechtssprechung wird auch…