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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Sexuelle Belästigung: Arbeitgeber muss schützen!

Der Kläger wurde wegen sexueller Belästigung einer anderen Mitarbeiterin vom Arbeitgeber (hier Beklagte) gekündigt, wobei das Arbeitsgericht als erste Instanz die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen, aber das Landesarbeitsgericht (LAG) als zweite Instanz der Klage in vollem Umfang stattgegeben hat. Mit…

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Piloten dürfen auch nach dem 60. noch fliegen

Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Diskriminierung wegen des Alters ein wichtiges Urteil am 13.09.2011 gesprochen. Ausgangslage: Es wurde ein Rechtsstreit mehrerer Piloten der Deutschen Lufthansa AG gegen den Arbeitgeber wegen einer tarifvertraglichen Klausel geführt, wonach bei Vollendung des…

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Keine Diskriminierung eines männlichen Nachhilfelehrers

Ein männlicher Nachhilfelehrer kann keine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts gem. § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend machen. Maßgebliche Internetanzeige: Im Internet wurde eine weibliche Hausaufgabenbetreuung gesucht. Dauer der Beschäftigung: 2 x pro Woche ca. 4 Std;…

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Weite Auslegung der „Behinderung“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Wichtigste Norm ist hier § 1 AGG, wo zu lesen ist:…

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Keine Diskriminierung bei Altersstufen im Sozialplan

Fall: Es war ein Sozialplan der Beklagten streitgegenständlich, worin die Abfindungshöhe aus der Länge der Betriebszugehörigkeit und Höhe des Bruttomonatsverdiensts errechnet wurde. Folgender Faktor zur Bestimmung der Abrechnungshöhe wurde angesetzt: - Bis zum 29. Lebensjahr des Beschäftigten: 80 % - Bis zum…

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Falsche Anrede keine Diskriminierung

Fall: Die Klägerin hatte sich bei der Beklagten um die Anstellung als lebensmitteltechnische Assistentin beworben. Diese Bewerbung hatte keinen Erfolg, wobei im Ablehnungsschreiben die weibliche Bewerberin fehlerhaft mit „Sehr geehrter Herr“ angeschrieben wurde. Wegen dieser Anrede glaubte die Klägerin, dass…

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Keine Altersdiskriminierung beim Ruhestand mit 65

Fall: Der Kläger, ein rheinland-pfälzischer Professor einer Fachhochschule, wollte mit 65 nicht in den Ruhestand gehen. Nachdem eine Verlängerung seiner aktiven Dienstzeit um ein Jahr gewährt wurde, wollte auch danach der Kläger nicht seine Pension genießen. Eine weitere Dienstzeit kam…

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