Keine Entschädigung bei verstecktem Hinweise auf Schwerbehinderteneigenschaft
Die Parteien streiten um ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 6.402.- € wegen einer angeblichen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung bei einer Bewerbung. Hintergrund: Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich mit Anschreiben vom 03.03.2013 auf die Anzeige der beklagten Stadt bezüglich einer Beschäftigung…