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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Keine Diskriminierung einer Schwangeren erlaubt

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Urteil vom 08.05.2015, Aktenzeichen 28 Ca 18485/14), wonach die Kündigung einer Schwangeren eine verbotene Benachteiligung wegen ihres Geschlechts gem. § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen kann, wenn die Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde…

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Infos zu § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Der § 1 AGG beinhaltet sieben Gründe, welche für den/die Einzelne(n) keinen Nachteil gem. AGG darstellen darf: Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität. Hier sind Diskriminierungen bzw. Ungleichbehandlungen verboten. Das Merkmal der Rasse wird…

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