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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Entschädigung von 30.000,00 € für Wohnungsmieter

Das Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft gem. § 19 Abs. 2 Allgemeines Gleichheitsgesetz, ehemals Antidiskriminierungsgesetz, gilt nicht nur im Arbeitsbereich, sondern haben auch die Mietparteien zu beachten.

Fall:

Die Beklagte erwarb eine Immobilie und erhöhte danach bei allen Mietern die Miete. Viele Mieter kündigten daraufhin. Zwei Kläger mit türkischer Herkunft blieben aber in der Wohnung, genau wie andere Mieter, deutscher, mitteleuropäischer, arabischer oder türkischer Herkunft. Dann verschickte die Beklagte ein weiteres Mieterhöhungsverlangen, welches nur an die beiden Kläger und zwei weitere Mietvertragsparteien arabischer bzw. türkischer Herkunft gerichtet war. Dieses Schreiben ging nicht an alle verbliebenen Mieter, obwohl die Wohnungen dieser Mieter in Größe, Ausstattung etc. teilweise vergleichbar waren.

Daraufhin mussten die Kläger kündigen und erbaten eine Räumungsfrist. Diese wurden den Klägern nicht, aber anderen scheidenden Mietern, schon gewährt.

Urteil des Gerichts:

Nach der Gesamtheit der Umstände und dem Verhalten der Beklagten kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Beklagte gegen das Verbot der Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft verstoßen hat, siehe § 19 Abs. 2 AGG. Die Höhe der Entschädigung wurde mit je 15.000.- € als angemessen angesehen, da die Kläger sich gezwungen gesehen haben, das Mietverhältnis zu beenden.

Die Beklagte hat auch trotz eines schriftlichen Hinweises auf ihr diskriminierendes Verhalten dieses Verhalten ohne Einsicht fortgesetzt.

Quelle:

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 19.12.2014, Az. 25 C 357/14; http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20150114.1325.400864.html

 

Fazit:

Auch im Mietbereich müssen die Vermieter wie im Arbeitsbereich die Arbeitgeber die Diskriminierungsverbote nach dem AGG beachten. Bei Weigerung können empfindliche Zahlungen entstehen. Deshalb sollte im Vorfeld ein Rechtsrat hierzu eingeholt werden.

 

Rechtsanwalt Robert Uhl

www.rechtsanwalt-uhl.de

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www.agg-mitarbeiterschulung.de

 

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