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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Corona-Diskriminierungserfahrungen

Zentrale Anlaufstelle zu den Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Diese Behörde hat zur Corona-Krise mit Stand: 31.10.2021 rund 3.717 Beratungsanfragen.

Quelle:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/Corona/Corona_node.html

Die Rechtslage für die ungeimpften Personen stellt die Antidiskriminierungsstelle ausführlich dar und zeigt auf, dass das maßgebende Antidiskriminierungsgesetz, hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht die Entscheidung schützt, sich nicht impfen zu lassen.

Hierzu schreibt die Behörde:
Der Diskriminierungsschutz nach dem AGG greift nur, wenn Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Der Impfstatus als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund.
Kein Diskriminierungsschutz nach dem AGG besteht außerdem in den Fällen, in denen sich Personen aus politischen oder ideologischen Überzeugungen, bspw., weil sie Impfungen generell ablehnen oder die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit anzweifeln, nicht impfen lassen.

Quelle:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/Corona/Corona_node.html

Doch die Antidiskriminierungsbehörde zeigt auch auf, unter welchen Umständen eine Diskriminierung nach den AGG gegeben sein könnte. Hier zählt die Behörde drei medizinische Fälle auf, wonach die Impfung nicht möglich sein könnte und sich negativ auswirken würde:
Diskriminierung aufgrund
1.) des Alters (Kinder für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt),
2.) einer Behinderung (oder chronischen Krankheit),
3.) dem Geschlecht (insbesondere einer Schwangerschaft)
Quelle:
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/Corona/Corona_node.html

Fazit:
Auch im Bereich der Covid-19 Pandemie sind Diskriminierungsfälle nach dem AGG vorstellbar, wonach sich der/die Betroffene wehren könnte.

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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