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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Diskriminierung wegen des Geschlechts bei der Einstellung

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 26.4.2007, Az.15 Ca 11133/06 einen Verstoß gegen das AGG festgestellt, weshalb der Beklagte an den männlichen Arbeitssuchenden eine Entschädigungszahlung in Höhe von 1.500.- € zu zahlen hat.

Hintergrund war eine Stellenausschreibung, wonach Betreuungskräfte und Springkräfte im Rahmen der verlässlichen Grundschule in Teilzeit von einem Schulverwaltungsamt gesucht wurden.

Bei dieser Stellenausschreibung war schon festzustellen, dass diese zu unpräzise dargestellt war und das Kriterium „Männlich/Weiblich“ fehlte.

Wie nach obiger Entscheidung zu vermuten ist, wurde der männliche Stellenbewerber nicht eingestellt, wobei der Beklagte den weiteren Fehler machte und die Absage begründete. Es wurde in die Begründung geschrieben:„…Leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass die Wahl auf Mitbewerberinnen gefallen ist.“

Unter Berücksichtigung dieser Punkte musste das Arbeitsgericht über eine Diskriminierung nach den AGG entscheiden.

Um zu einer Entscheidung zu gelangen, musste die Beklagte zu folgenden Punkten Stellung beziehen:
Das Gericht forderte die Beklagte auf, neben den Ausschreibungsunterlagen mit der Kennzahl das Anforderungsprofil für die ausgeschriebenen Stellen bzw. Stellenbeschreibungen dafür vorzulegen. Weiterhin sollten die Auswahlkriterien vorgelegt werden. Schließlich benötigte das Gericht Informationen, wie viel männliche und wie viel weibliche Beschäftigte auf diesen Stellen eingesetzt sind. Die Beklagte ist diesen Aufforderungen nicht nachgekommen und hat auch keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass bzw. welche sachlichen Gründe für die Auswahlentscheidungen maßgeblich waren.

Damit sah das Gericht die Diskriminierung als gegeben an und verurteile die Beklagte zur Zahlung von 1.500.- €.

Fazit:
Schon bei der Einstellung bis zur Ablehnung des Bewerbers sind vom Arbeitgeber diverse Problematiken zu beachten, welche erkannt und Fehler vermieden werden sollten.
Hierzu sind eine Schulung und die Einholung von Rechtsrat sinnvoll, um Schadensersatzzahlungen zu vermeiden.

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