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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Keine Mitarbeiter-Entschädigung wegen ostdeutscher Herkunft

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin veröffentliche mit Pressemitteilung Nr. 22/19 vom 02.10.2019 einen Fall, welcher mit Urteil vom 15.08.2019 entschieden worden ist.

Der Kläger als stellvertretender Ressortleiter eines Zeitungsverlags, wollte eine Entschädigung, Schadensersatz und Schmerzensgeld, da er von zwei Vorgesetzten wegen seiner ostdeutschen Herkunft stigmatisiert und gedemütigt worden sein sollte. Damit könnte eine Benachteiligung gemäß § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung gegeben sein.

Urteil des ArbG:
Die Klage wurde abgewiesen. Dem Kläger steht eine Entschädigung nach dem AGG nicht zu, da eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung nicht vorhanden war. Denn Menschen mit ostdeutscher Herkunft sind nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe oder Träger einer einheitlichen Weltanschauung.
Einen Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeits- oder Gesundheitsverletzung hat das Gericht ebenso abgelehnt, weil der Kläger den Arbeitgeber nicht rechtzeitig auf das Verhalten seiner Vorgesetzten und die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens, ca. 800.000.- EUR, aufmerksam gemacht hatte.

Quelle: https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.851883.php. Ob gegen das Urteil die Berufung eingelegt wurde ist nicht bekannt.

Fazit:
Der Umstand, dass die ostdeutschen Bürger (m/w/d) keine eigene Ethnie im Sinne des AGGs sind, wurde auch schon vom Arbeitsgericht Stuttgart mit Urteil vom 15.04.2010 (17 Ca 8907/09) festgestellt. Hier fehlt es an Gemeinsamkeiten in Tradition, Sprache, Religion, Kleidung und Ernährung, welche für eine eigene Ethnie nötig gewesen wären. Die ehemalige DDR hatte auch nach Darstellung des damaligen Stuttgarter Gerichts nur ein wenig mehr als eine Generation eine eigenständige Entwicklung genommen.

Robert Uhl, Rechtsanwalt
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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