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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Lufthansa-Piloten / Rente mit 60 nicht diskriminierend (Landesarbeitsgericht Frankfurt /M.)

Gemäß einem Urteil des Landesarbeitsgericht Frankfurt / M. vom 15.10.2007 müssen die klagenden Piloten der Deutschen Lufthansa ihren Ruhestand mit 60 akzeptieren.

Dies hat schon die ersten Instanz, hier das Arbeitsgericht Frankfurt am Main, entschieden, wobei das Landesarbeitsgericht Frankfurt /M. nun diese Rechtsprechung bestätigte.

Die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz (AGG). Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde aber zugelassen (Az.: 17 Sa 809/07).
Der Hintergrund war, dass die Piloten bis zum 65. Lebensjahr fliegen wollten, aber wegen des Sicherheitsrisikos (hier Alter und Krankheitsgefahr) mit 60 in den Ruhestand gehen sollten.
Das Gericht prüfte diese Situation unter Berücksichtigung des AGGs und kam zu der Entscheidung, dass eine Diskriminierung (hier wegen des Alters) nicht gegeben ist. Als Begründung wurde mitgeteilt, dass die Deutsche Lufthansa hier ein legitimes Ziel verfolge und ein Verstoß gegen das AGG nicht gegeben ist. Denn gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nach Ansicht der Richter bei älteren Piloten zumindest nicht völlig auszuschließen.
§ 10 AGG teilt mit, dass ungeachtet des § 8 [Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters] eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig ist, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist.

Quelle: Beck-Aktuell

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