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Reporterin des ZDFs nicht aufgrund Geschlechts diskriminiert

Reporterin des ZDFs nicht aufgrund Geschlechts diskriminiert

Nach der Pressemitteilung Nr. 03/17 vom 01.02.2017 sprach das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin Recht, wonach die Klage einer ZDF-Reporterin wegen Geschlechterdiskriminierung bei der Vergütung abgewiesen wurde.
Was ist passiert?
Die Reporterin des ZDF trug vor, sie würde allein wegen ihres Geschlechts eine geringere Vergütung als ihre männlichen Kollegen bekommen. Sie wollte vom ZDF Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und wollte die Zahlung einer Entschädigung wegen einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung.
Urteil des ArbG:
Das Arbeitsgericht hat den Auskunftsanspruch mangels gesetzlicher Grundlage abgewiesen. Auch hätte die Klägerin keine Tatsachen vorgetragen, die auf eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung bei der Vergütung von Männern und Frauen hindeuten würde.

Quelle:
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 01.02.2017, Aktenzeichen 56 Ca 5356/15 https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.556652.php; nicht rechtskräftig

Fazit:
Das Verfahren wird wohl in die Berufung gehen, da kaum vorstellbar ist, dass eine Diskriminierungsklage erhoben wird, ohne Anhaltspunkte für eine geschlechterunterschiedliche Bezahlung zu liefern. Interessantes hierzu ist unter http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/arbg-berlin-ureteil-56-ca-5356-15-klage-zdf-journalistin-ungleiche-bezahlung-agg-geschlecht-diskriminierung/ zu lesen, dass der Anwalt der Klägerin von einer möglichen Befangenheit des Arbeitsrichters ausgeht. Denn dieser soll im Gerichtsprozess auf die Frage der Klägerin, warum Kollegen mit weniger Berufserfahrung mehr verdienten als sie, gesagt haben: “Weil die Kollegen besser verhandelt haben? Das nennt man Kapitalismus.”

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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