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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hält eine Broschüre “Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?” Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte als pdf mit 2 MB zum Herunterlanden bereit. Diese finden Sie unter:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Leitfaden_Was_tun_bei_sexueller_Belaestigung.html?nn=6575434
Gesetzestext zur Begriffsbestimmung finden Sie in § 3 Absatz 4 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

 

Mit dieser Broschüre zeigt der Bund auf 43 Seiten umfangreiche Informationen auf, was eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz genau darstellt. Es werden die Betroffenen, Arbeitgeber (m/w) wie auch der Betriebsrat näher beschrieben und zum Schluss eine Beispielvorlage mit der Dokumentation einer Beschwerde nach § 13 AGG geliefert.
Fazit:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet sexuelle Belästigungen. Wer hierzu nähere Informationen möchte, kann über diese Broschüre einiges in Erfahrung bringen.

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de

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