Überspringen zu Hauptinhalt
AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Stellenausschreibung mit „Berufseinsteiger“ altersdiskriminierend

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf als Berufungsinstanz durfte folgende Stellenausschreibung für einen gesuchten Rechtsanwalt für den Bereich Restrukturierung und Immobilienwirtschaft in einer bekannten juristischen Wochenzeitschrift auf eine Altersdiskriminierung hin überprüfen:

Im Text dieser Stellenausschreibung hieß es u.a.:

„Suchen Sie nach einer realen Chance auf eine Partnerschaft in einer renommierten Anwaltskanzlei? Wir bieten eine spannende Alternative zu internationalen Großkanzleien, sowohl in beruflicher, wirtschaftlicher als auch persönlicher Hinsicht. Sie sind Berufseinsteiger oder haben bereits ein bis zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer wirtschaftlich ausgerichteten Kanzlei gearbeitet“.

Der 60 jährige Kläger als promovierter Rechtsanwalt (seit 1988 als Einzelanwalt tätig) begehrte von der Beklagten (eine größere Rechtsanwaltspartnerschaft) eine Entschädigung in Höhe von 10.000.- Euro, wobei er eine Altersdiskriminierung geltend machte, da er diese Stelle nicht bekam. Ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde gerügt.

Hinweis LAG:

Das Gericht stellte dar, dass es sich bei der Stellenanzeige wohl um einem diskriminierenden Sachverhalt handele, die Berufung aber keine Aussicht auf Erfolg haben werde, weil aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung des Klägers vorliegen. Das rechtsmissbräuchliche Verhalten könnte gegeben sein.

Lösung:

Auf Anregung des Gerichts verpflichtete sich die Beklagte, an eine gemeinnützige Einrichtung 2.000.- Euro zu spenden, wobei der Kläger seine Berufung dann zurückgenommen hatte.

Quelle:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 13 Sa 1198/13; Pressemitteilung 05/14 (30.01.2014)
http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php

Fazit:
Dem klagenden Anwalt ging es bei dieser Klage wohl nicht um eine Geldeinnahmequelle, sondern könnte angenommen werden, dass er mit diesem Verfahren aufzeigen wollte, dass auch größere Rechtsanwaltspartnerschaft das AGG beachten müssen und ggf. verklagt werden können.

Rechtsanwalt Robert Uhl
www.raau.de oder
www.rechtsanwalt-uhl.de
Mehr Infos auch über:
www.agg-mitarbeiterschulung.de

An den Anfang scrollen