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AGG Schulung: E-Learning zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz info@agg-mitarbeiterschulung.deLoginLetzte Aktualisierung der Schulung: September 2023

Weite Auslegung der „Behinderung“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Wichtigste Norm ist hier § 1 AGG, wo zu lesen ist:

§ 1 AGG (Ziel des Gesetzes)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Frau Christine Lüders, und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe haben sich mit dem Merkmal der Behinderung näher auseinandergesetzt.

Nach der Pressemitteilung vom 09.06.2011 stellen sie dar, dass nach ihren bisherigen Erkenntnissen teils eine enge Definition der Behinderung gegeben sei, wobei aber zunächst die Rechtsprechung gefordert ist, hier Abhilfe zu schaffen.

Die enge Definition deshalb, da chronisch kranken Menschen, HIV-Infektionen oder die Diabetes nicht von allen als Behinderung angesehen werden.

Andere Länder in Europa sind hier in der Abwehr von Ungleichbehandlungen eindeutiger und schützen chronisch kranke Menschen vor Diskriminierung. Als Beispiel wird die HIV-Infektion genannt, welche ausdrücklich im britischen Antidiskriminierungsgesetz geregelt ist.

Quelle:

Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 09.06.2011 (Lüders und Hüppe fordern Diskriminierungsschutz für chronisch Kranke)
www.antidiskriminierungsstelle.de

Fazit:

Nun sind wohl erst die Gerichte am Zug, um das Merkmal der Behinderung weit auszulegen.
Die Tendenzen der zukünftig zu erwartenden Urteile bleiben abzuwarten. Es ist aber durchaus vorstellbar, dass Frau Lüders (von der AGS) und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Herr Hüppe beim Gesetzgeber vorstellig werden, um negative Tendenzen auszuräumen. Denn auch im Alltag unsichtbare Beeinträchtigungen durch chronische Krankheiten stellen für Menschen eine Behinderung im Alltag und auch im Beruf dar.

Robert Uhl, Rechtsanwalt

www.raau.de oder

www.rechtsanwalt-uhl.de

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